Finanzierungstipps
Riester ist eine staatliche Förderung zur privaten Altersvorsorge, die unabhängig vom Einkommengrenzen gezahlt wird.
Es gibt zwei Förderwege: Geld-Riester und Wohn-Riester.
Schon heute ist klar, wer seinen Lebensstandart im Alter behalten will muss mit einer privaten Altersvorsorge dieses Ziel absichern.
Der Staat belohnt diese Art der Altersvorsorge mit der Förderung durch Riesterzulagen und möglichen Steuervorteilen.
Wer kann die Riesterförderung bekommen?
Förderberechtigt sind alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung die zu folgender Gruppe gehören:
-Arbeitnehmer
-Beamte, Richter, Soldaten
-Angestellte im öffentlichen Dienst
-Bezieher von Arbeitlosengeld
-Rentenversicherungspflichtige Selbstständige auf Antrag, z.B. Handwerker, jurnalisten sowie arbeiternehmerähnliche Selbständige, z.B. Hebammen und Künstler
-Personen, die eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, wegen voller Erwerbsminderung oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit beziehen
-Helfer im Bundes-und Jugendfreiwilligendienst
-Geringfügig beschäftigte
-Landwirte
-Kindererziehende (maximal für die ersten drei Jahre eines jeden Kindes)
-Nicht erwerbstätige Pflegepersonen, z.B. Pflege von Angehörigen im Haushalt
Nicht förderberechtigte Selbsständige, Freiberufler und Ehepartner ohne berufliche Tätigkeit können über den aktiv sparenden, förderberechtigten Ehepartner und einen eigenen Vertrag ebenfallsin den Genuss von Riester kommen.
Die Höhe der Riesterförderung richtet sich nach der Familiensituation und der Anzahl der Kinder.
| Familiensituation |
Grund- zulage |
Kinder- zulage |
Gesamt- zulage |
max. Steuervorteil |
Gesamt/Jahr |
| Single,Arbeitnehmer | 154€ |
0 |
154€ |
768€ beitragpflichtiges Vorjahresbrutto von 63.000€ |
922€
|
| Alleinstehend, 1 Arbeitnehmer, 1 Kind (geboren nach dem 01.01.2008) | 154€ | 300€ | 454€ |
452€ beitragpflichtiges Vorjahresbrutto von 68.500€ |
906€ |
| Ehepaar, 2 Arbeitnehmer, kein Kind | 308€ | 0 | 308€ |
1.536€ Vorjahresbrutto von 127.000€ |
1.844€ |
|
Ehepaar, 2 Arbeitnehmer, 1 Kind (geboren nach dem 01.01.2008) |
308€ |
300€ |
608€ |
1.2220€ Vorjahresbrutto von134.00€ |
1.828€ |
|
Ehepaar, 2 Arbeitnehmer, 2 Kinder (beide geboren nach dem 01.01.2008) |
308€ | 600€ | 908€ |
903€ Vorjahresbrutto von 140.500€ |
1.811€ |
Und so funktioniert Riester:
Um die maximale Zulage zu erhalten sparen Sie 4% Ihres beitragspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens, von dem sie Ihre eigene Zulagen und die Kinderzulagen abziehen können.
Weiter können Sie unter bestimmten Voraussetzungen über den Sonderausgabenabzug in der Einkommenssteuererklärung von zusätzlichen Steuervorteilen profitieren.
Wohn-Riester: Mietfrei im Alter wohnen
-Wohneigentumserwerb (jetzt oder später Wohneigentum bauen oder kaufen)
-Anschlussfinanzierung (jetzt oder später Wohneigentum um- oder entschulden)
-Modernisierung (Wohneigentum jetzt oder später fit fürs alter machen)
Vorsorge mit dem Riester-Bausparvertrag, Sofortfinanzierung mit dem Riesterdarlehen
Geld-Riester: Staatlich geförderte Altersrente
-Chancenorientierte Zusatzrente (zusätzliche Ertragschancen der Kapitelmärkte nutzen)
Riester-Fonds-Sparplan, Fondsgebundene Riester-Rentenversicherung
-Sicherheitsorientierte Zusatzrente (garantierte Verzinsung für die gesamte Laufzeit sicher)
Riester- Renten-Versicherung, Riester Bank-Sparplan
Altersvorsorge mit Riesterförderung ist flexibel. Sofer sich Ihr Bedarf in der Anspatphase ändert, ist ein Wechsel der Riesterverträge möglich (dabei können Wechselkosten enstehen)
Die gesetzlicher Grundlage für die Vermögenswirksame Leistungen ist das 5. Vermögensbildungsgesetz
=> Vermögensbildende Leistung ist eine Sparform in Deutschland die durch die
Gewährung einer staatlichen Sparzulage gefördert wird.
=> Der Arbeitgeber gewährt freiwillig auf Grundlage eines Arbeitsvertrages,
einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags eine vereinbarte
Geldleistung.
=> Die Höhe der VL kann zwischen 6,67 € und 50,00 € monatlich liegen.
=> Die VL wird direkt vom Arbeitgeber auf das Anlagekonto des Arbeitnehmers
überwiesen.
=> VL können als Geldanlage in Banksparplänen, in Bausparverträgen, zur Tilgung
von Baufinanzierungen oder als Anlage in Aktienfonds genutzt werden.
=> VL können alle Arbeitnehmer, Azubis, Beamte, Richter und Berufssoldaten
erhalten.
=> Die VL kann durch den Arbeitnehmer durch Nettogehaltumwandlung aufgestockt
oder übernommen werden.
=> VL sind steuer-u. sozialabgabenpflichtig.
=> Die Bausparkasse stellt dem Bausparer als Nachweis für das Finanzamt
eine Bescheinigung über die Anlage der VL aus.
Staatliche Förderung durch Arbeitnehmersparzulage
für
Begünstigte Personen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz (Arbeitnehmer)
Voraussetzung zum Erhalt der Arbeitnehmersparzulage:
=> VL müssen in Sparverträge fließen, die eine Mindestlaufzeit von 7 Jahren haben.
=> Das zu versteuernde Einkommen des Arbeitsnehmers darf bei Alleinstehenden
nicht über 17900 € und bei Verheirateten nicht über 35800 € liegen.
=> Die Höhe der jährlichen Arbeitnehmersparzulage beträgt 9% der eingezahlten
Summe, aber nicht mehr als 43 € für Alleinstehende und 86 € für Verheiratete.
Es werden im Jahr nicht mehr als 470 € pro Person gefördert.
=> Bei Anlage der VL in Fondsparen liegt die Obergrenze des zu versteuernden
Einkommens bei 20000 € bzw. 40000 € und die förderbare Summe der
Sparleistung bei 20%. Nicht aber mehr als 80 € bzw.160 €.
=> Die Arbeitnehmersparzulage wird mit der Einkommenssteuererklärung und der
Bescheinigung vom Anlageinstitut beim Finanzamt beantragt.
=> Dieser Antrag muss spätestens zum 31.12. des 2. Jahres, welches dem Sparjahr
folgt, gestellt werden.
=> gefördert werden Sparpläne, Aktienfonds, Bauspaverträge und Tilgungen von
Baufinanzierungen.
=> Arbeitnehmersparzulagen sind einkommens- u. sozialabgabefrei.
=> Die Arbeitnehmersparzulage wird am Ende des Kalenderjahres festgesetzt.
=> Mit dem jährlichen Steuerbescheid wird der Sparer über die Gewährung der
Arbeitnehmersparzulage informiert.
=> Die Auszahlung erfolgt jährlich an den Kunden bei Tilgungsverträgen, zum
Wohnungsbau vorbeliehenen Verträgen, Tilgungshypotheken und außerhalb der
Bindungsfrist liegende Sparverträge.
=> Die Auszahlung erfolgt einmalig auf das Bausparkonto nach Ablauf der
Bindefrist oder der Sparvertrag wird zum Wohnungsbau vorbeliehen bzw.
zugeteilt und unschädlich (für wohnwirtschaftliche Maßnahmen) verwendet.
=> Einmalig auf Fondskonto nach Ablauf der Bindefrist.(7 Jahre)
Achtung: Bausparverträge inkl. darauf gezahlte staatliche Förderungen dürfen
nur für wohnwirtschaftliche Maßnahmen verwendet werden.
Ausnahmen: Bausparverträge bei denen der Bausparer zu Vertragsabschluss
das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, der Vertrag
eine Laufzeit von 7 Jahren nicht unterschritten hat,
der Bausparer nicht schon mal einen Vertrag für nicht
wohnwirtschaftliche Maßnahmen nutzte.
Bei mehreren Verträgen kann sich der Sparer nur für
einen entscheiden.
Es werden nur Förderungen der letzten 7 Jahre ausgezahlt.
Das gilt ebenso für Vollwaisen.
Geschichte und Prinzip von Bausparkassen
Schon 1775 wird die erste Wohnungsbaugenossenschaft in Birmingham gegründet.
Das Prinzip Bausparen einfach erklärt:
* 5 Personen möchten sich eine Wohnung mit einem Preis von 500 Geleinheiten
kaufen.
* Jede dieser Personen kann jährlich eine Rücklage von 100 Geleinheiten erbringen.
* Ohne Bausparkasse: 5 Jahre Wartezeit pro Person.
* Mit Bausparkasse: alle 5 Personen zahlen jährlich 100 Geldeinheiten in einen Topf.
* Die erste Person kann schon im 1. Jahr die Wohnung kaufen, die
zweite Person im 2. Jahr, die dritte Person im 3. Jahr u.s.w.
* Die durchschnittliche Wartezeit auf den Erwerb einer Wohnung verringert sich nun
von 5 auf 3 Jahre.
* Über ein Losverfahren wurde bis 1938 entschieden wer seine Träume von seinen
eigenen vier Wänden als erstes umsetzen durfte.
* 1885 gründete Pastor Bodelschwingh in Bielefeld die erste Bausparkasse
Deutschlands
* 1924 werden viele Bausparkassen in Deutschland gegründet und zunächst zinslose
Darlehen vergeben.
* 1929 die Sparkassenorganisation gründet die Landesbausparkasse.
* 1931 die Bausparkassen werden einer besonderen staatlichen Aufsicht unterstellt.
* 1938 das Losverfahren wird durch ein mathematisches Berwertungs-
u.Zuteilungsverfahren abgelöst.
Dieses neue Verfahren berücksichtigt die Art und Weise der Sparkapitalbildung und
Höhe und Dauer der Sparzahlungen.
Die Aufgabe der Bausparkassen ist das Verwalten des Bausparkollektivs und das Werben neuer Interessenten für das Bausparkollektiv.
§ 1 Bausparkassengesetz
Bausparkassen sind Spezial-Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf ausgerichtet ist, Einlagen von Bausparern (Bauspareinlagen) entgegen zu nehmen....und aus den angesammelten Beträgen den Bausparern für wohnwirtschaftliche Maßnahmen Gelddarlehen (Bauspardarlehen) zu gewähren (Bauspargeschäft). Das Bauspargeschäft darf nur von Bausparkassen betrieben werden.
Es gibt in Deutschland 12 private Bausparkassen und 10 Landesbausparkassen.
Die größte private Bausparkassengemeinschaft der Welt und Nummer 1 in Deutschland

6,8 Mio. Kunden in Deutschland verwirklichen mit uns ihr individuelles Wohnglück, und mehr als jeder vierte neue Bausparvertrag wird bei uns abgeschlossen. Als Bausparkasse der Volksbanken und Raiffeisenbanken sind wir fest im starken Netzwerk der genossenschaftlichen FinanzGruppe verankert.
Mietkauf ist das Mieten einer Immobilie, um sie zu einem späteren, in der Regel festgelegten Zeitpunkt zu kaufen.
Die zu zahlende Miete wird wie ein Ratenkredit betrachtet. Der größere Anteil wird auf die zu zahlende Kaufsumme angerechnet und der kleinere Teil als Zins.
Der Mietkauf bewegt sich in einem vorher festgelegten zeitlichen Rahmen.
Nach Ablauf dieser Frist wird die Kaufsumme in Gegenrechnung der gezahlten Miete fällig.
Eine Bank als Dahrlehensgeber ist nicht involviert. Mietkauf geschieht immer zwischen Verkäufer und Käufer.
Beim Mietkaufvertrag sollten sie einige Punkte berücksichtigen:
*Höhe der monatlichen Zahlungen, getrennt nach Abtrag und Zins
*ist das geld sicher angelegt
*was passiert bei Insolvenz des Verkäufers
*was passiert bei Arbeitplatzverlust oder familiären Veränderungen (Scheidung, Umzug)
*wer zahlt anfallende Renovierungs-u. Instandhaltungskosten
*sind Sondertilgungen möglich
*ist eine Abtretung des Mietkaufvertrages möglich
Vorteile:
kein Bankkredit notwendig
stabiele monatliche Raten
Nachteile:
meist keine staatlichen Fördermittel
oft schlecht zu verkaufende Immobilien


