Energieausweis benötigt?
Seit dem 1. Juli 2008 ist ein Energieausweis Pflicht für Wohngebäude, die bis einschließlich 1965 gebaut wurden und ab dem 1.Jannuar 2009 auch für alle jüngeren Wohngebäude.
Einen Energieausweis benötigt der Eigentümer wenn er seine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchte.
Es gibt zwei Arten des Energieausweis:
Den Verbrauchsausweis, für Wohnimmobilien die nach 1977 erbaut wurden und nicht mehr als über 4 Wohneinheiten verfügen. Hierzu werden die Verbrauswerte der letzen 3 Jahre zu Grunde gelegt.
Den Bedarfsausweis für Wohnimmobilien die vor 1977 erbaut wurden und nicht nach der WSVO modernisiert wurden und
für alle Neubauten die nicht mehr als über 5 Wohneinheiten verfügen.
Ihr Energieberater für die Regionen Usdom, Greifswald, Anklam und Umland beantwortet alle Fragen rund um den Energieausweis.
Weitere Leistungen:
* Energieberatung
* Erstellung von Energiebedarfsausweisen
* Erstellung von Energieverbrausausweisen
Unser selbsständiger Partner
Herr Christian Heinze in
17429 Pudagla, zum Achterwasser 1
steht Ihnen unter der Telefonnummer: 038378 477234 oder
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